Berlin/ Bonn/ Mainz/ Witzenhausen – Es ist wegweisend und ein Signal im aktuellen Streit mit dem THW (Technisches Hilfswerk). Das THW verweigerte bisher den Weg zur Beschwerde und verwies in seiner Begründung zur Kündigung, dass das Recht nach Art. 17 GG zur Beschwerde, nicht zulässig sei und die Dienstpflichten und auch den Ruf des THW schaden würden. Nun gibt es einen weiteren Meilenstein in der Sache, die auch vor dem Verwaltungsgericht Kassel, der Staatsanwaltschaft, sowie auf mehreren Ebenen im Bundes-/ & Landtag anhängig ist.
Am 20.11.2023, gab der BfDI (Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), meinem Antrag vom 13.01.2023, statt und verwarnte das THW, wegen des Verstoßes gegen die DSGVO. Die Löschung der Daten und ein Verbot der Benutzung, wurden ebenfalls ausgesprochen. Zudem wurde ein umfassender Maßnahmenbescheid erlassen. Damit folgt auch der BfDI, der ersten Rüge in der Sache, die bereits der hessische Datenschutzbeauftragte erlassen hatte.
Was war passiert?
Im aktuellen Rechtsstreit zu u.a., homophoben Angriffen und Diskriminierung in der Bundesanstalt, hatte sich der Referendarleiter des THW Landesverbandes Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (HRPSL), Daten der laufenden Ermittlungen, bei der Polizei beschafft und zudem auch aktiv in das Geschehen der Ermitlungen eingegriffen, als dieser Informationen an die Ermittlungsbehörden übermittelte. Aus dem Verwaltungsakt heraus ist zu erkennen, dass es mehrfach Telefonate und E-Mailkommunikation zwischen THW und der Polizei, sowie Ermittlungsbehörden, gegeben hatte. Dies ist jedoch unzulässig, wie die Datenschutzbeauftragten nun feststellten. Unter anderem wurden Daten von Seiten des THW erhoben, ob es laufende Verfahren, Ermittlungen, Vortstrafen und weiteres, gegen mich und weitere Personen gäbe. Des Weiteren wurden auch Informationen zu Ermittlungsstand erfragt und ausgetauscht. Auch wurde mehrfach darauf verwiesen, dass das THW, interne Klärungsversuche betreibt. Dies alles, hat Einfluss auf den Datenschutz und auch auf die Ermittlungen.
THW wollte keine Rüge
Wie der BfDI auf Anfrage mitteilte, hatte das THW, nach Eingabe meiner Beschwerde, den BfDI informiert, die Daten selbständig zu löschen, diese aber auch „aus anderen Quellen„, nun erlangt zu haben. Diese „Quellen“ gibt das THW aber nicht weiter Preis. Gleichzeitig bat das THW darum, „keine entsprechende Rüge zu bekommen„. Auch das Bundesinnenministerium wurde zu dem Sachstand befragt.
Weiteres Vorgehen
In dem Streit gegen das THW, steht nun noch, die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht aus, die aufzeigt, dass das THW mit dem Akt der Entlassung aus dem THW u.a., keinen Opfer-/ & Minderheitenschutz betreibt. Zudem die Entlassung aus dem Dienstverhältniss, wegen der Wahrnehmung der Rechte nach Art. 17 GG und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, keine Begründung sind. Auch das sich das THW um den eigenen Ruf Sorgen macht, ist kein ausreichender Grund, für eine Kündigung, des Dienstverhältnisses. Zuspruch gibt es von mehreren LGBTQ+-Organisationen, Politik und auch aus den eigenen Reihen. Ob und wann das THW, die Schutzmaßnahmen, insbesondere in dem betreffenden Ortsverband und in Hinblick auf die letzten Ereignisse, stattfinden lässt und unterlässt, gegen geltendes Recht vorzugehen, bleibt abzuwarten. Derzeit beschäftigen sich auch eine Vielzahl von Medien mit dem Sachstand. Umfassende Aufzeichnungen und auch andere Fallbeispiele aus anderen Ortsverbänden und insbesondere mit Bezug auf den Landesverband, haben sich gefunden und liegen vor.
Stellungnahme des Bundesministerium des Innern und für Heimat bleibt weiter aus
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat, hat bisher nicht auf die Anfragen zur Sache reagiert. Hier wurde ausführlich vorgetragen und aufgezeigt, welche Missstände ist in der Bundesanstalt gibt und um Bearbeitung und Weisung gebeten. Der Bitte der Stellunganhme kam das Ministerium bisher nicht nach.
Verwaltungsgericht ordnete die Übermittlung des Verwaltungsaktes an
Das Verwaltungsgericht hat derweil das THW aufgefordert, den Verwaltungsakt, an das Geicht zu übermitteln. Eine Terminfindung oder ein weiteres Vorgehen, ist derweil nicht bekannt.
Gegen den Bescheid des BfDI, hat das THW noch bis Anfang Dezember Zeit, Rechtsmittel einzulegen.